Auf vielen Friedhöfen gelten sogenannte Satzungen, Statuten, Vorschriften, Bestimmungen, Regelungen ... – auch zum Grabstein!
Im Idealfall haben Sie sich mit dem Inhalt bereits vor dem Erwerb der Grabstelle vertraut gemacht und gegebenenfalls bewusst Ihr Grab in einem bestimmten Teil des Friedhofes gewählt.
Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Grabstein begeben, empfehlen wir den Blick in das auf Ihrem Friedhof und für Ihre Grabstelle gültige Regelwerk: gibt es Ausschlusskriterien und was ist zwingend vorgeschrieben ?
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Ist dabei für Sie etwas unklar oder auslegungswürdig, oder wenn Sie auf Un- oder Widersinniges bzw. Willkür-Regelungen stoßen, wenden Sie sich an Ihre Friedhofsverwaltung mit der Bitte um Abhilfe.
Laut diversen Gerichtsurteilen und juristischen Gutachten entsprechen viele von Friedhofsträgern selbst gemachte Vorschriften zu Grabsteinen nicht dem Grundgesetz – und das müssen Sie keineswegs hinnehmen.
Wenn abschließend und eindeutig geklärt ist, was auf Ihrem Grab möglich ist, schauen Sie nach Grabsteinen, die passen und die Ihnen gefallen. Zunächst unterscheidet man zwischen stehenden Grabsteinen und sogenannten Liegesteinen.
Weil stehende Grabsteine umstürzen können und somit eine potenzielle Gefahrenquelle sind, werden diese laufend einer Standsicherheitsprüfung – der sogenannten Rüttelprobe – unterzogen. Stehende Grabsteine brauchen Fundament bzw. Verankerung; lassen Sie die am besten von Fachleuten aufstellen.
Liegende Grabsteine können nicht umfallen – sie liegen bereits ganz oder teilweise auf dem Grab oder in der Rasenfläche. Fundament bzw. Verankerung ist nicht nötig, also dürfte letztlich die Größe bzw. das Gewicht entscheiden, ob man einen Liegestein einfach selbst aufs Grab bringt oder ob spezielle Gerätschaften dafür nötig sind.
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